Preise
bis 7 Übernachtungen | ab 8 Übernachtungen | |
Belegung mit 1 Person |
50,00 € / Nacht
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45,00 € / Nacht
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Belegung mit 2 Personen |
60,00 € / Nacht
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55,00 € / Nacht
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Belegung mit 3 Personen |
70,00 € / Nacht
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65,00 € / Nacht
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- Mindestmietdauer 2 Übernachtungen (bei 4 - 5 Personen 3 Übernachtungen)
- Bei weniger als 5 Übernachtungen fällt eine einmalige Reinigungspauschale von 30,- € an.
- auf Wunsch Babypaket ( Kinderbett bis max. 3 Jahre incl. Bettzeug/Handtuch und Hochstuhl) 5,- € pro Tag
- Die angegebenen Gesamtpreise beziehen sich auf die komplette Ferienwohnung einschließlich aller Nebenkosten (Bettwäsche, Handtücher, Endreinigung, Übernachtungsabgabe).
CHIO 2025 - 27.6. bis 6.7.202
Sonderpreis: In diesem Zeitraum kann die Wohnung nur als Paket für max. 3 Personen und 5 Tage zum Preis von 500,- € gemietet werden.
Preisberechnung
Bitte geben Sie die gewünschte Übernachtungs- und Personenzahl ein,
um sich den Gesamtpreis für die Wohnung berechnen zu lassen.
Anzahl Übernachtungen | Anzahl Personen | mit Babypaket |
???
Ablauf der Buchung
Bitte prüfen Sie zunächst, ob die Wohnung zu dem von Ihnen gewünschten Zeitraum frei ist. Wenn das der Fall ist, senden Sie eine eMail an
- Ihrer Postanschrift
- Angaben zum Mietzeitraum und der Personenzahl
- einer Telefonnummer für Rückfragen
Wir senden Ihnen dann umgehend einen schriftlichen Mietvertrag in doppelter Ausführung zu. Wenn Sie ein Exemplar unterschrieben an uns zurücksenden und die darin angegebene Anzahlung (normalerweise ein Tagessatz) überweisen, ist die Buchung verbindlich und die Wohnung für Sie reserviert.
Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit telefonisch oder per eMail zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen schon jetzt einen angenehmen Aufenthalt in Aachen.
Stornierung
Kostenlose Stornierung bis 21 Tage vor Mietbeginn. Eine Stornierung in den letzten drei Wochen vor Mietbeginn hat die Einbehaltung der Anzahlung zur Folge, wird in der letzten Woche storniert, werden 50% des Gesamtbetrags fällig. Eine kostenlose Stornierung ist jederzeit möglich, sofern eine Vermietung der Räume auf Grund behördlicher Auflagen (z.B. Corona-Verordnung) verboten ist.